Wie angelt man sich einen weißrussische Mädchen
Welche Eheschließungsbestimmungen es für eine Auslandshochzeit gibt und wie die Anerkennung in Deutschland aussieht, ist von dem Land abhängig, in dem die Hochzeit vollzogen werden soll.
Hier eine erste allgemeine Übersicht der Unterlagen, die sie in der Regel benötigen:
Reisepass
Abstammungsurkunde (Geburtsurkunde) - erhältlich beim Standesamt Ihres Geburtsortes
Aufenthaltsbescheinigung mit Angabe des Familienstandes, des Wohnsitzes und der Staatsangehörigkeit - erhältlich beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes
Wenn ein Partner nicht volljährig/bzw. 21 Jahre alt ist, benötigen Sie eine notariell beglaubigte Zustimmung der Eltern und die vom Vormundschaftsgericht erteilte "Befreiung vom Erfordernis der Ehemündigkeit"; erhältlich bei Notar und Vormundschaftsgericht
Wenn Sie oder Ihr Partner bereits verheiratet waren: Heiratsurkunde oder Familienbuchabschrift, jeweils mit dem amtlichen Vermerk der Eheauflösung - Heiratsurkunden erhalten Sie bei dem Standesamt, in dem die Ehe geschlossen wurde, die Familienbuchabschrift erhält man beim Standesamt des Wohnortes.
Bitte beachten: in einigen Ländern wird verlangt, dass die Scheidung der Frau 300 Tage zurückliegt, bevor sie erneut heiraten kann!
Ist einer der beiden Partner Witwe/Witwer, so benötigt man die Sterbeurkunde des/der Verstorbenen. Diese erhalten Sie beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes.
Nachweis über den zur Zeit ausgeübten oder den erlernten Beruf
Falls erforderlich, erhält man ein Visum oder die begrenzte Aufenthaltsgenehmigung bei der Botschaft oder dem Generalkonsulat des betreffenden Landes - frühzeitig anfragen!
In manchen Ländern benötigt man einen internationalen Auszug aus dem Einwohnermeldeamt
Teilweise wird verlangt, dass Dokumente von einem amtlich zugelassenen Dolmetscher ins Englische übersetzt und anschließend von einem Notar beglaubigt werden; die Originale oder beglaubigte Kopien müssen Sie ca. zwei Monate vor dem Heiratstermin auf dem Postweg einsenden
Beglaubigungen von Heiratsurkunden müssen noch im entsprechenden Land ausgestellt werden. Je nach Land müssen diese Beglaubigungen von diversen einheimischen Behörden und/oder von der deutschen Botschaft/den deutschen Konsulaten im Land vorgenommen werden.
Mit dem Gang zum Einwohnermeldeamt am Wohnort und der Ausstellung einer neuen Lohnsteuerkarte wird die Ehe in allen deutschen Ämtern aktenkundig.
Als Datum der Eheschließung gilt das Datum der Trauung im Ausland.
Übrigens: Auch wenn in Deutschland keine rechtliche Verpflichtung besteht, die im Ausland geschlossene Ehe registrieren zu lassen, gilt eine im Ausland rechtsgültig geschlossene Ehe!
Die obige Liste soll Ihnen nur einen allgemeinen Überblick verschaffen. Die benötigten Dokumente können je nach Land sehr variieren. So benötigen Sie z.Bsp. in Dänemark oder Italien nur wenige der aufgelisteten Dokumenten. In unsere "Reise" Rubrik haben wir hierzu viele weiterführende Informationen und Tipps nach Ländern geordnet.
Verbindliche Dokumenteninformationen für Ländern, die bei weddix.de noch nicht aufgelistet sind, können sich Deutsche Staatsbürger beim den EURES-Beratungsstellen des Bundesverwaltungsamtes holen. Mittlerweile stehen auf deren Online Seiten viele Länderinformationen zum Download bereit.